Gutachten-Ärger - Beitrag vom 03.01.2009
Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, der lässt seinen Schaden natürlich in einer Vertragswerkstatt reparieren. Ist doch klar! Schließlich kennen die sich am besten aus und zahlen muss ja eh die gegnerische Versicherung. Aber Vorsicht! Immer öfter verweigern diese nämlich die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Warum und weshalb – die Antwort bei uns.
Vorsicht bei der Werkstattwahl nach einem Unfall
Denis Labuhn soll auf großen Teilen seines Unfallschadens sitzen bleiben: „Die Versicherung hatte von Anfang an nicht vorgehabt, mir den Schaden zu bezahlen, so wie ihn der Gutachter festgestellt hatte!“ Immer öfter stellen sich Versicherungen bei der Schadensabwicklung quer. Und die Opfer bleiben auf ihren Kosten sitzen, wie KFZ-Sachverständiger Holger Piesche weiß: „Das korrekt erstellte Gutachten einfach bewusst gekürzt werden, ist heute an der Tagesordnung!“ Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab: Die Versicherungen berechnen viel zu niedrige und unrealistische Schadenssummen berichtet Rechtsanwältin Daniela Mielchen: „Autofahrer werden in einer Massenbewegung um Millionen geprellt und kriegen mangelhaft reparierte Fahrzeuge zurück!“
Unschuldig in Unfall verwickelt
Aber von vorne: Denis Labuhn aus Rostock fährt vor kurzem ein anderer Autofahrer in seinen BMW. Er ist völlig unschuldig. Die Stoßstange – fast komplett demoliert. Der Student geht zu einem unabhängigen Gutachter. Der schaut sich den Wagen an und kommt zu folgendem Ergebnis: „Der Gutachter hat 2.100 Euro festgestellt. Für mich war von Anfang an klar, dass ich mir das ausbezahlen lasse, da ich als Student das Geld gut gebrauchen kann. Und ich habe natürlich auch fest damit gerechnet!“

Eine so genannte fiktive Abrechnung. Vollkommen legal – machen über ein Drittel aller Autofahrer so. Doch der dicke Hammer kommt noch. Auf einmal landet Post von der Versicherung im Briefkasten. Post mit unglaublichem Inhalt: Denis soll statt 2.100 Euro plötzlich nur noch 1.500 Euro bekommen. Macht für den 22-Jährigen ein Minus von 600 Euro: „Ich bin schon erschrocken, weil die Versicherung hat jetzt das ganze Gutachten sich so zurechtgekürzt, wie sie sich das vorstellen und da ist jede zweite Position jetzt gekürzt worden.“
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Berechnung nach Kosten einer freien Werkstatt
Versicherungen schreiben dann in der Regel so was wie: „Ohne Besichtigung auf Basis der vorgelegten Unterlagen“. Nicht die Kosten der BMW-Vertragswerkstatt wurden berechnet, sondern die einer freien Schrauberbude. Mit dieser Masche sparen Versicherungen Millionen, sagt die Hamburger Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen: „Also, für die Versicherung ist wichtig, dass Beratung vermieden wird. Kein Sachverständiger darf in die Sache, kein Anwalt darf in die Sache. Nur ein dummer Geschädigter ist ein guter Geschädigter. Und das ist das Massengeschäft. Wenn sie überall bei einem 2.000 Euro Schaden 200 Euro streichen, ist das auch Geld!“

Insider, wie der Gutachter Holger Piesche, gehen davon aus, dass die Versicherungen diese Taktik bei fast allen Unfallopfern anwenden. Täglich ist er im Gutachten-Streit. Auch bei David von Fintel will die Versicherung den Unfallschaden nicht vollständig bezahlen. Sie rechnet für den Wildunfall rund 3.000 Euro aus. Ein Betrag, für den ein Audi-Händler den Schaden von Daniel nicht mal ansatzweise beheben könnte: „Ich hab das Gutachten selber durchgeblättert. Es sind zwar ziemlich viele Paragrafen drin, die ein Laie nicht versteht. Aber es sind eben Dinge drin gewesen wie zum Beispiel die Stoßstange, dass die nur lackiert werden soll und nicht erneuert werden soll. Dann habe ich selber mit dem Autohaus gesprochen. Der hat dann auch noch mal das Gutachten überflogen und gesagt, dass es ziemlich schwierig wird, diesen Schaden für diesen Preis zu regulieren.“
Versicherung als Auftraggeber
Wir fragen bei dem KFZ-Sachverständigen Holger Piesche nach, ob Gutachter anders arbeiten, wenn eine Versicherung als Auftraggeber im Hintergrund steht: „Es gibt da sicherlich ein wirtschaftliches Interesse eines Versicherers, das ist sicherlich keine Frage. Ich will da jetzt niemandem irgendwie einen Vorsatz unterstellen, aber es gibt sicherlich gewisse Vorgaben, die man einhalten muss.“
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Rotstift bei Haftpflichtschäden
Besonders bei Haftpflichtschäden setzen Versicherer den Rotstift an – und zwar den dicken! Denn da ist am meisten Sparpotential wie uns Rechtsanwältin Daniela Mielchen berichtet: „Das ist zwischenzeitlich die übliche Methode der Versicherer. Da der Schadensersatz, den man verlangen kann, eigentlich recht akkurat vorgeschrieben ist vom Gesetz, können sie nur damit Geld sparen, dass sie gesetzliche Ansprüche streichen und vorenthalten. Das ist gewissermaßen das Geschäftsprinzip erfolgreicher Versicherer.“

Bei der Frage, welche Werkstattpreise anzuwenden sind, gibt es hingegen nur eine Antwort. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: „Der Geschädigte darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.“ Für Holger Piesche ein klares Urteil: „Das ist ganz klar entschieden worden: Stundenverrechnungssatz einer Fachwerkstatt, das bitte rein in mein Gutachten, das bitte auch nicht kürzen und danach möchte ich abrechnen, fiktiv. Und was ich mit meinem Auto mache, das ist meine Sache. Ob ich reparieren lasse oder nicht, das entscheide ich immer noch selber!“

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer sieht das anders, äußert sich schriftlich zu den Vorwürfen: „Bei der so genannten fiktiven Abrechnung rechnet der Geschädigte geschätzte Schadenkosten ab. (...) Je nachdem, für welches Verfahren sich der Geschädigte entscheidet, kann die Leistung des Versicherers also unterschiedlich ausfallen.“
Genau nachschauen
Nach einem Unfall sollte man also genau nachschauen, wie viel die Versicherung tatsächlich überweist. Bei nicht nachvollziehbaren Kürzungen: unbedingt Einspruch einlegen!

Denis hat sich gewehrt und inzwischen den vollen Betrag ausgezahlt bekommen. Auch die 600 Euro, die ihm seine Versicherung einfach weggestrichen hatte.
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