Donnerstag, Mai 2, 2024
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Kfz-Leasing und die Alternativen

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Inzwischen ist fast jeder fünfte aller verkauften Neuwagen ein Leasingfahrzeug. Dabei ist der Begriff „verkauft“ hier eigentlich fehl am Platz, denn beim Leasing handelt es sich um eine dauerhafte Miete und nicht um einen Kauf. Der Leasingnehmer zahlt also während der Laufzeit des Leasingvertrags lediglich für die Nutzung des Fahrzeuges, nicht für dessen Kauf. Am Ende der Laufzeit gibt er das Fahrzeug dann wieder zurück und kann sich anschließend nach einem neuen Fahrzeug inklusive Leasingvertrag umsehen. Einige Leasinggesellschaften bieten jedoch auch an, nach Beendigung des Leasingvertrags das Fahrzeug zu übernehmen, also zu kaufen.

In seinen Anfangszeiten war das Kfz Leasing aufgrund der steuerlichen Vorteile hauptsächlich für Firmenkunden interessant. Mittlerweile sind jedoch die verschiedenen Leasingmodelle sehr vielseitig und die Konditionen teilweise so günstig geworden, dass es sich auch für private Nutzer durchaus lohnen kann, auf den Erwerb des Fahrzeugs zu verzichten und es stattdessen zu leasen.

Wie läuft das Leasing eines Fahrzeugs genau ab?

Grundsätzlich hat der Kunde beim Leasen eines Fahrzeuges die gleichen Möglichkeiten, als wenn er dieses per Finanzierung kaufen möchte. Das bedeutet, er kann das Fahrzeug entweder direkt bei seinem Händler leasen oder es über eine andere Bank beziehungsweise einen freien Anbieter tun.

Fast alle Leasingverträge sehen zunächst die Zahlung einer sogenannten Sonderzahlung vor, die zumeist zwischen 20 und 30 Prozent des Fahrzeugpreises beträgt. Sie ist mit einer Anzahlung bei der Ratenzahlung vergleichbar. Nachdem die Sonderzahlung geleistet ist, hat der Kunde fortan für die Dauer des Leasingvertrages lediglich noch die festgelegten monatlichen Raten zu zahlen. Die Dauer des Vertrages kann dabei individuell festgelegt werden, in der Regel beträgt sie aber 36 Monate. Nach Ablauf der Vertragsdauer gibt der Kunde schließlich das Fahrzeug an den Händler zurück. Der Leasingvertrag ist damit beendet. Wie bereits gesagt, besteht allerdings auch die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Beendigung des Vertrages zu kaufen.

Kilometerleasing

Das Kilometerleasing ist die heute verbreitetste Form zum Leasen eines Fahrzeugs. Dabei wird schon bei Abschluss des Leasingvertrags eine genaue jährliche Fahrleistung festgelegt, welche in den Leasingkosten enthalten ist. Weicht nun am Ende der Laufzeit der Kilometerstand von der vertraglich festgelegten Fahrleistung ab, muss finanziell entsprechend nachkalkuliert werden. Konkret bedeutet das: fährt der Kunde weniger, als im Leasingvertrag vorgesehen ist, bekommt er pro gespartem Kilometer einen festgelegten Betrag zurückgezahlt. Überschreitet er dagegen die vorgegebene Laufleistung, muss er pro zu viel gefahrenem Kilometer einen bestimmten Betrag nachzahlen.

Restwertleasing

Die Grundlage des Restwertleasings ist, dass der Händler nach Beendigung des Leasingvertrags und Rückgabe des Fahrzeugs ein Gutachten anfertigen lässt, welches den Restwert des Fahrzeugs festgelegt. Stimmt dieser Restwert mit dem Wert überein, der bereits bei Abschluss des Vertrags schriftlich festgelegt wurde, ist alles in Ordnung und der Kunde gibt das Fahrzeug zurück. Klaffen der vertraglich vorgesehene und der tatsächlich ermittelte Restwert allerdings auseinander, kann es zu großen Problemen kommen.

Idealerweise liegt der Restwert hierbei über dem Wert, welcher im Vertrag kalkuliert wurde. In diesem Fall wird der Mehrerlös, welcher durch den Verkauf des Fahrzeuges erzielt wird, unter der Leasinggesellschaft und dem Kunden aufgeteilt, wobei der Kunde in der Regel einen deutlich höheren Anteil erhält (bis zu 80 Prozent). Tritt dieser Fall ein, so ist das für den Kunden natürlich ein positiver Ausgang. Leider ergibt sich ein solcher nur in den seltensten Fällen.

Meist sieht es so aus, dass der vom Gutachter ermittelte Restwert unter dem Wert liegt, welcher im Leasingvertrag festgelegt wurde. Dies kann z. B. durch eine höhere Laufleistung oder einen schlechteren Pflegezustand des Fahrzeuges bedingt sein. In diesem Fall ist der Kunde dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem tatsächlichen Restwert und dem vorgesehenen Restwert komplett zu ersetzen.

Ein Auto-Abo als Alternative zum Leasing

Sozusagen die modernere Form des Leasings ist das sogenannte Auto-Abo. Im Gegensatz zum Leasing wird hier kein langfristiger Vertrag geschlossen, stattdessen ist das Abo kurzfristig – oft monatlich kündbar.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass in einem Auto-Abo in der Regel viele weitere Kostenpositionen enthalten sind, zum Beispiel Steuern, Versicherung, Reparaturen und Wartung. Der Kunde muss hier also nur noch den Kraftstoff (oder den Strom – je nach Fahrzeugtyp) bezahlen, was dieses Modell kostenmäßig sehr gut kalkulierbar macht.

Wichtig ist generell, die Kosten genau miteinander zu vergleichen, also beispielsweise die Leasingkosten plus alle weiteren Kostenpositionen mit den monatlichen Kosten eines Auto-Abos. So lässt sich die wirklich günstigere Variante für die persönlichen Wünsche und Anforderungen finden.

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